top of page

reguläre Schiessübungen

die Schiesssaison

Jährlich zwischen März und September widmet sich der SSS! den regulären Schiessübungen für die Vorbereitung auf Schützenfeste, Feldschiessen und Pflichtschiessen. Anfangs Saison verkündet der Schützenmeister die Schiessdaten an Aktivita, Altherrenschaft und das Mitschützentum.

Informationen für Interessierte

Wir freuen uns über alle aus der Akademie, welche sich für das Schiessen begeistern können. Besonders spannend für uns sind natürlich Studenten, welche sich nebst dem Schiessen auch für unser Verbindungsleben interessieren.

Ob potentielles Verbindungsbruder oder eine neue Mitschützin oder Mitschütze– Wir möchten dich gerne zuerst kennenlernen, bevor wir dich an einen Schiessanlass einladen. Denn auch wenn wir uns pragmatisch gesehen im Schiesssport üben, entgeht uns nicht die Notwendigkeit des verantwortungsvollen Umgangs mit der Waffe, welche in ungeübten und/oder falschen Händen ein riskante Situation erzeugen kann.

Aus diesem Grund veröffentlichen wir unsere Schiessdaten nicht und möchten uns zuerst ein Bild von der Person machen, mit der wir die Zeit am Schiessstand verbringen würden. Insofern sind alle Interessierte herzlichst aufgefordert, uns an unserem allwöchentlichen Stamm donnerstags um 20:15 in den Drei Stuben zu besuchen.

Mit einer Voranmeldung ist gewährleistet, dass man nicht vor leeren Drei Stuben steht, weil wir prompt an diesem Abend den Stamm ausnahmsweise im Turm abhalten.

Informationen an Interessierte ohne Schweizer Staatsbürgerschaft

Der SSS! bekommt vom Schweizer Militär die Munition als Förderung subventioniert. Das betrifft nicht nur Bundesschiessen (z.B. Obligatorisches Probeschiessen "OP" und Eidgenössisches Feldschiessen "EFS"), sondern auch grundsätzlich alle regulären Schiessübungen, die der SSS! veranstaltet. Das bedeutet, wenn man an einen Schiessanlass vom SSS! teilnimmt und Munition von uns erwirbt, erhält man Bundesmunition.
Da wir also (ausschliesslich) Bundesmunition anbieten, sind wir dem
Munitionsbefehl unterworfen. Daher müssen sich insbesondere Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit informieren, ob sie bei uns bzw. mit der von uns angebotenen Bundesmunition schiessen dürfen. Der Munitionsbefehl besagt nämlich, dass die Bundesmunition nur folgenden Gruppen vorenthalten sind:
 

  1. Angehörige der Armee (obligatorisch für männliche Schweizer Bürger)

  2. Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft

  3. Personen mit Mitgliedschaft (inkl. Bewilligung) eines anerkannten Schützenvereins


Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft haben demnach nur die Möglichkeit bei uns mit unserer Munition zu schiessen, wenn sie zur dritten Kategorie gehören.
Wir können natürlich auch eine Person ohne Schweizer Staatsbürgerschaft als Mitglied aufnehmen und eine Bewilligung organisieren. Das ist jedoch auch mit einem gewissen Aufwand verbunden, den wir bereit sind aufzubringen, wenn jemand bloss ein einmaliges Schiesserlebnis für die Bucket List sucht. 

Für Personen, die gerne als aktives Mitglied teilnehmen wollen (am liebsten natürlich auch in unserem Verbindungsleben), nehmen wir uns der Sache gerne an. Dafür möchten wir die Person aber zuerst mal kennenlernen, weshalb wir Schiessinteressierten ohne Schweizer Staatsbürgerschaft empfehlen, sich bei uns zu melden und uns an einem Stamm besuchen zu kommen. Dort erklären wir auch gerne im Detail, wie das mit der Bewilligung und dem Waffenerwerb genau aussieht.

bottom of page